In der Schweiz liegt die Kompetenz der Energiegesetzgebung bei den Kantonen. Die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren haben diese in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) harmonisiert. Der aktuelle Stand bezüglich Rohrisolierungen ist der unten stehenden Vollzugshilfe zu entnehmen.
>> Vollzugshilfe 2009 Heizung und Warmwasser KKE (Konferenz Kantonaler Energiefachstellen)