CH-Brandschutzvorschriften

6. Januar 2015

Die Nr.1 der thermischen Rohrisolierung PIR-PVC weiterhin wie gewohnt einsetzbar!

Seit Beginn dieses Jahres sind die neuen CH-Brandschutzvorschriften in Kraft. Die Integration der EN-13501-1 (europäische Brandprüfungen) führt zu über 300 verschiedenen Klassierungsmöglichkeiten.

Um die Übersicht zu bewahren und die Anwendung einfach definieren zu können, fasste der VKF sämtliche Klassierungsmöglichkeiten in 4 Brandverhaltensgruppen (RF1 – RF4) zusammen.

Die VKF-Anerkennungen wurden mit den neuen Brandverhaltensgruppen, im Absatz Anwendung, ergänzt und werden wie gewohnt im CH-Brandschutzregister publiziert.

Die Anwendung im konkreten Fall für die Technische Rohrisolierung wird in der Brandschutzrichtlinie 14-15 „Verwendung von Baustoffen“ unter Kapitel 5.1.2 definiert.

PIR – PVC mit den Produktenamen elpir und der PVC Isolierfolie Isogenopak werden neu in die Brandverhaltensgruppe RF2 (geringer Brandbeitrag, schwerbrennbar) eingereiht und sind somit weiterhin wie gewohnt einsetzbar!